Mietvertrag
Vertragsparteien:
Mama und Ungeborenes, im folgenden Wurm genannt

§1 Mietsache
Die Vermieterin Mama vermietet dem Mieter Wurm vom 14. Dezember 2007 zu Wohnzwecken die mittlere Wohnung, 1. Stock im Hause Michalski/Kügel.
Die Wohnfläche beträgt anfangs 1cm² und kann je nach Bedarf auf bis zu 400cm² erweitert werden.
Die in Abschnitt 1 beschriebene Wohnung besteht aus einem Schlaf-, Spiel- und Esszimmer.
Zum Gebrauch sind für den Mieter folgende Anlagen und Einrichtungen vorhanden:
- Fernwärme (durchgehend 37,0°C)
- Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
- Gemeinschaftsküche, deren Nutzung Wurm und Mama 24 Stunden am Tag zur Verfügung steht.
- All inclusive
§2 Miete
Die Miete ist frei.
Wurm verpflichtet sich als Anerkennung, an sportlichen Aktivitäten teilzunehmen, sowie einmal täglich spazieren zu gehen.
Von beiden Parteien sind die nächtlichen Ruhezeiten zu beachten und einzuhalten.
§3 Kündigung
Es besteht ein von beiden Seiten verpflichtender Vertrag.
Die Mindestvertraglaufzeit beträgt 30 Wochen.
Die Vertragsdauer ist begrenzt auf 40 Wochen Mietdauer (plus/minus 2 Wochen)
Stichtag ist der 25.08.2008
Die Möglichkeit der vorzeitigen Kündigung durch Wurm besteht nur bei Annahme des gefahrlosen Umzuges des Mieters Wurm.
Die Kündigung muss form- und fristgerecht gestellt werden. Dies ist nur durch den Mieter möglich.
Wurm hat seinen Auszug durch mehrmaliges Bitten, möglichst in immer kürzeren Minutenabständen mit zunehmender WEHEmenz anzukündigen.
